
Hinweis für Patienten:
Diese Webseite richtet sich ausschließlich auf das österreichische Publikum.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Reservierung eines OP-Termins
im EU-Ausland:
Gegenstand der Leistung:
Body & Soul s.r.o / ROI Consulting s.r.o kann auf Wunsch für den Patienten einen OP-Termin reservieren. Diese Reservierung wird durch die OP-Anzahlung durchgeführt und ist ausschließlich für die Buchung des OP-Saals und der Bettbelegung in der vom Patienten gewünschten Klinik vorgesehen. Nach dem Geldeingang ist ein OP-Termin somit fest gebucht und kann nur im Ausnahmefall verschoben werden (siehe Umbuchung und Stornierung). Da Body & Soul s.r.o /ROI Consulting.s.r.o ausschließlich als Vermittler zwischen den entsprechenden Kliniken/Fachärzten und dem Patienten auftritt und selber keine ärztlichen Leistungen anbietet, liegt die Haftung ausschließlich beim Arzt /Klinik.
Vorgehensweise bei einer OP-Reservierung:
Sollte ein Patient den Wunsch äußern, einen OP Termin zu reservieren, erhält dieser eine Anzahlungsrechnung für den gewünschten OP Eingriff. Die überwiesene Anzahlung ist nicht rückerstattbar und verfällt automatisch beim Nichteintreten des Patienten zu dem auf der Anzahlungsrechnung ausgewiesenen und vereinbarten OP-Tag. Der Patient wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auf eigene Verantwortung handelt und ROI Consulting s.r.o /Body & Soul s.r.o in keinem Zusammenhang für seine OP bzw. ggf. aufgetretene Schaden haftet. Die Schadenshaftung bei der ärztlichen Dienstleistung ist Gegenstand des Vertrags zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt/Klinik.
Umbuchung und Stornierung:
Die bereits geleistete OP-Anzahlung ist grundsätzlich nicht erstattbar. Eine einmalige Umbuchung für einen späteren Termin ist nur aus medizinischen Gründen und nur durch die Ablehnung eines tschechischen Arztes/Anästhesisten möglich. Sollte der OP-Termin egal aus welchem Grund seitens des Patienten nicht eigehalten werden, verfällt die Anzahlung gänzlich ohne Anspruch auf ein Ersatztermin.
Der Patient wurde darauf hingewiesen, dass er für ärztliche Untersuchung selbst sorgt und für diese haftet. Sollte die vor-OP Untersuchung und Blutwerte möglicherweise eine OP-Behandlung nicht zulassen, kann die Klinik entscheiden, ob der Patienten zu einem späteren Termin erscheinen soll. Nur in diesem Fall ist ein Alternativtermin zulässig, nicht aus Eigenwille des Patienten.
Sollte der Patient besondere gesundheitliche Umstände verschweigen, die sich kurzfristig vor dem OP Termin herausstellen, so dass er aus diesem Grund nicht operiert werden kann, hat er keinen Anspruch auf die Erstattung der Anzahlung oder auf ein Ersatztermin.
Gerichtsstand ist Bratislava, Slowakei.
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